Samstag, 8. März 2014

Endlich gibt es sie; die Selbstentleibungsstelle beim Jobcenter


 Nach verschiedenen  Probeläufen im Sanktionierungsverfahren wird sie nun endlich eingeführt: 

Die Selbstentleibungsstelle!

Die Jobcenter haben mit sofortiger Wirkung vor Ort eine regionale Selbstentleibungsstelle einzurichten.
Für alle Interessenten ist ein unbürokratisches Verfahren eingerichtet worden.

Ohne Angabe von Gründen und aufwändiger Antragstellung kann nun  jeder diese Stelle aufsuchen und die Selbstentleibung beantragen.

Gegen Abgabe des Personalausweises wird dem Antragsteller ein kostenloser Transfer zur Abwicklungsstelle gewährleistet, wo ein Amtsarzt das entsprechende Medikament ausgibt und anschließend den Hirntod konstatiert.

Die Entsorgung des Leistungsbeziehers erfolgt in Form einer angemessenen Bestattung und sichert den Platz auf einem Ehrenfriedhof.

©miro

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